Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Partnerprogramm für PR-Gateway.
PR-Gateway ist ein Dienst zur automatisierten Veröffentlichung von Online-Pressemitteilungen, Fachbeiträgen und Onlinetexten in Presseportalen. PR-Gateway wird von der ADENION GmbH betrieben.

Die ADENION GmbH (im folgenden ADENION genannt) bietet für PR-Gateway auf der Website http://partnerprogramm.adenion.net ein Affiliate-Partnerprogram. Der Vertragspartner nimmt daran als Programmteilnehmer (im folgenden Partner) teil. Für alle Partnerverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer sind unverbindlich, sofern sie nicht eigens von ADENION schriftlich anerkannt wurden.

1. Vertragsabschluss
(1) Diese AGB regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen ADENION und den teilnehmenden Partner.
(2) Der Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers durch die Annahme von http://partnerprogramm.adenion.net zustande. Entgegenstehende oder abweichende Regelungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Regelungen und/oder mündliche Nebenabreden gelten daher nur, soweit sie von ADENION ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(3) Vertragspartner des ADENION-Partnerprogramms können nur voll geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen sein.
(4) ADENION behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen werden die Teilnehmer des Programms rechtzeitig per Email informiert.

2. Anmeldung und Teilnahmebestimmungen
(1) Für die Teilnahme an dem Partnerprogramm bewirbt sich der Partner über das Anmeldeformular auf http://partnerprogramm.adenion.net.
(2) ADENION muss der Partnerschaft ausdrücklich zustimmen, erst danach ist der Partner berechtigt, die Angebote von http://partnerprogramm.adenion.net zu bewerben und die Provision in Anspruch zu nehmen.
(3) Ein Anspruch des Partners auf Teilnahme an dem Partnerprogramm besteht nicht.
(4) Angemeldet werden können nur Webseiten, die auf den anmeldenden Partner registriert sind, ein vollständiges Impressum gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten und deren Inhalte nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen.
(5) ADENION stellt dem Partner einen individuellen Partnerlink zur Verfügung. Zusätzlich kann der Partner die zur Verfügung gestellten Werbemittel (Logos, Banner, Grafiken, Texte oder HTML-Module) nutzen. Mit Hilfe der über das Partnerprogramm zugeteilten Link-Codes werden die Kunden registriert, die vom Partner vermittelt werden.
(6) Die Einbindung der Werbelinks obliegt allein dem Partner. Dies gilt auch für die Platzierung und Kennzeichnung, die Häufigkeit der Einbindung und ähnliche Fragen. Die korrekte technische Einbindung zur Sicherstellung einer korrekten Abrechnung liegt in der Verantwortung des Partners. Für aufgrund inkorrekter Einbindung durch den Partner erlittenen Nachteilte übernimmt ADENION keine Haftung.
(7) Die Teilnahme am Partnerprogramm ist für den Partner kostenfrei.

3. Vergütung
(1) Der Partner bewirbt die Angebote von http://partnerprogramm.adenion.net durch die Einbindung von Hyperlinks und Werbebanner. Klickt ein Besucher des Partners auf das eingebundene Werbemittel, wird er auf die Kaufseite von PR-Gateway geleitet.
(2) Der Partner erhält eine erfolgsabhängige Provision von tatsächlich registrierten Umsätzen für entgeltliche Verträge, die aufgrund des individuellen Partnerlinks zustande kommen.
(3) Eine Provision ist nur geschuldet, wenn der Vertrag nachweislich über ein vom Partner eingesetztes Werbemittel zustande gekommen ist. Das Tracking erfolgt über eine Partner-URL und einem Cookie, mit einer Laufzeit von 52 Wochen.
(4) Ein Anspruch auf Provision besteht für alle gültigen und bezahlten Kundenverträge. Soweit Aufträge nicht zur Ausführung kommen oder rückabgewickelt werden (Lastschriftrück-gaben/Stornos/Nichtzahlung oder Insolvenz), ohne dass dies von ADENION zu vertreten ist, entfällt die Vergütung.
(5) Die Vertragsabschlüsse werden auf Basis von Cookies registriert. Sollte ein Käufer diese Funktion in seinem Browser ausgeschaltet haben oder seinen Cache gelöscht haben, können getätigte Verkäufe nicht registriert werden. Sollte die Registrierung von Vertragsabschlüssen aus einem der vorgenannten Gründe nicht erfolgen, so liegt dies nicht im Verantwortungsbereich von ADENION.
(6) Die Höhe der Provision beträgt 15 % beim Erstkauf sowie 5 % bei wiederholten Käufen des Kunden.
(7) Die Provision wird nur für alle eigenen Produkte bezahlt. Externe Produkte, wie beispielsweise Premium-Services, die im Shop von PR-Gateway hinzugebucht werden können, sind nicht provisionierbar.
(8) ADENION behält sich vor, die Konditionen mit Wirkung für die Zukunft nach eigenem Ermessen anzupassen. Ein Anspruch des Partners auf den Betrieb des Partnerprogramms zu bestimmten Konditionen oder grundsätzlich von ADENION, besteht nicht. Die Konditionen des Partnerprogramms können im Partner-Login-Bereich abgerufen werden. Neben dieser Vergütung hat der Partner keinen Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten.
(9) Die Vergütung erfolgt ausschließlich auf Leistungen, die sich auf die Nutzung der Kernleistung von PR-Gateway für die Einstellung, sowie das Monitoring von Beiträgen beziehen.

4. Auszahlung der Provisionen
(1) Die Erfassung der Verkäufe und Berechnung der Provisionen erfolgt ausschließlich über das http://partnerprogramm.adenion.net - Partner-Partnerprogramm. Die Protokolle sind im geschützten Partner-Partnerbereich einsehbar.
(2) Ein Anspruch des Partners auf Provision besteht nur dann, wenn ADENION die Freigabe der Provision erklärt hat. Die Freigabe der Provision und der damit verbundenen Gutschrift auf das Provisionskonto des Partners erfolgt 30 Tage nach erfolgreicher Erfüllung des Kaufvertrags zwischen dem vermittelten Käufer und ADENION.
(3) Die Auszahlung von Provisionen an den Partner erfolgt erst, wenn das Provisionskonto des Partners ein Guthaben von mindestens 20,- Euro aufweist. Guthaben auf den Provisionskonten bei ADENION werden nicht verzinst.
(4) Sollte das Guthaben des Partners innerhalb von 3 Jahren seit der Teilnahme die Auszahlungsgrenze von 20,- Euro nicht erreichen oder innerhalb von einem Jahr seit der Anmeldung keine Veränderung des Kontostandes auftreten, wird das entsprechende Provisionskonto geschlossen. Ein auf dem Konto des Partners evtl. vorhandenes Guthaben von weniger als 20,- Euro wird nicht ausgezahlt.
(5) Die Provisionen des Provisionskontos werden jeweils zum 1. eines Monats per Banküberweisung oder PayPal ausgezahlt. Sollte der 1. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, so verschiebt sich die Auszahlung auf den folgenden Werktag.
(6) Kündigt der ADENION das Partnerprogramm, so wird das Guthaben des Provisionskontos zum 1. des Folgemonats ausgezahlt, unabhängig von der Höhe des Guthabens (Die Auszahlungsgrenze gilt in diesem Fall nicht).
(7) Für die Berechnung der Provision zählen ausschließlich Einnahmen durch Kunden, die unmittelbar vor dem Kauf über einen vom Partner-Partner eingebauten Weblink auf Produkte der ADENION weitergeleitet wurden, unter Berücksichtigung der Cookielaufzeit. Solche Verkäufe werden für die Berechnung der Provision berücksichtigt, wenn der Verkauf, die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware abgeschlossen sind. Die Berechnung bezieht sich auf den Netto-Warenkorbwert, abzüglich der Versandkosten und ggf. Stornierungen.
(8) Der Partner verpflichtet sich, seine bei der http://partnerprogramm.adenion.net hinterlegten Kontaktdaten, insbesondere seine E-Mail-Adresse, jederzeit auf dem aktuellen Stand zu halten. Nachteile, die der Partner durch verspätete Information aufgrund mangelhafter oder nicht aktueller Kontaktdaten erleidet, fallen in seine alleinige Verantwortung.

5. Pflichten des Partners
(1) Der Partner wird ausschließlich die von ADENION zur Verfügung gestellten Werbemittel für seine Tätigkeit verwenden. Dieses Recht umfasst nicht die Berechtigung, die Werbemittel zu verändern, zu bearbeiten, zu vermieten, zu veräußern oder für andere Zwecke zu verwenden, es sei denn, ADENION hat ausdrücklich die schriftliche Genehmigung dazu erteilt. Dies betrifft insbesondere die Verwendung urheberechtlich geschützte Namen, Logos, Bilder und Datenbanken. Das Recht erlischt mit Kündigung des Vertrages.

(2) Der Partner verpflichtet sich, im Rahmen der Bewerbung die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Insbesondere verpflichtet er sich, Folgendes zu unterlassen:
a. Den Dienst auf Websites oder sonst im Zusammenhang mit Inhalten zu bewerben, die gesetzeswidrig sind oder geeignet sind, den Ruf von ADENION oder einem der beworbenen Dienste zu beeinträchtigen; dazu zählen insbesondere verleumderische, diffamierende, obszöne, pornografische, beleidigende, gewaltverherrlichende, mit Vorurteilen behaftete oder hassorientierte sowie extremistische Inhalte.
b. Unverlangte E-Mail-Werbung zu verwenden oder Spamming zu betreiben.
c. Bei Verwendung von Werbemitteln auf der Website des Partners, sichert dieser zu, dass auf seiner Website jede Darstellung oder jeder Hinweis auf kriminelle Handlungen, Pornografie, Rassenhass oder auf politisch extreme Inhalte unterbleibt und die Website den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
d. Der Partner ist nicht berechtigt, Angebote im Namen von ADENION zu erstellen, anzunehmen, sich als Vertreter von ADENION auszugeben oder gegenüber Dritten den Eindruck einer Vertretungsbefugnis zu vermitteln. Dem Partner ist es ebenfalls untersagt, Angebote mit anderen als den von ADENION ausgewiesenen Preisen zu versehen oder auf irgendeine Weise zu kennzeichnen.
e. Der Partner stellt ADENION von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese durch eine Verletzung der Pflichten und Obliegenheiten des Partners verursacht wurden, und ist verpflichtet, ADENION den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
f. Der Partner ist für die Versteuerung der Einkünfte aus diesem Vertrag selbst verantwortlich.

(3) Jegliche Form des Missbrauchs ist untersagt. Dem Partner ist insbesondere untersagt, die Vergütung dadurch zu erlangen, dass er selbst oder durch Dritte unter Verwendung der ihm von ADENION überlassenen Werbemittel oder sonstiger Praktiken Verträge generiert:
a. Vortäuschung von Vertragsabschlüssen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder nicht existierender Daten.
b. Vorteilsgewährung gegenüber Kunden, um diese zu einem Vertragsabschluss zu animieren.
c. Schaltung von Werbeanzeigen, in denen die Begriffe PR-Gateway oder ADENION vorkommen.
d. Bei jeder Form des Missbrauchs ist ADENION zu einer sofortigen Sperre des Partner-Accounts berechtigt. Für missbräuchlich herbeigeführte Vertragsabschlüsse besteht kein Provisionsanspruch. Bei Vorliegen eines Missbrauchs ist ADENION berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

6. Laufzeit und Vertragsende
(1) Auf der Grundlage dieser Bedingungen zwischen dem Vertragspartner und ADENION geschlossene Vereinbarungen gelten für unbestimmte Zeit.
(2) Der Partner ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit ADENION jederzeit zu beenden. Beendet der Partner die Zusammenarbeit mit ADENION, so wird ein eventuelles Guthaben des Partners jedoch nur dann ausbezahlt, wenn es mindestens die Auszahlungsgrenze von 20,00 Euro erreicht.
(3) Die Kündigung der Zusammenarbeit mit ADENION ist für den Partner jederzeit per Email an kundenservice@pr-gateway.de möglich. Jede Kündigung ist sofort gültig. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung werden keine Werbeerfolge des Partners mehr gezählt bzw. zur Berechnung des Anspruchs auf Provisionen herangezogen.
(4) ADENION ist berechtigt die Zusammenarbeit mit dem Partner jederzeit zu beenden. Beendet ADENION die Zusammenarbeit mit dem Partner, so wird ein eventuelles Guthaben des Partners ausbezahlt. Ausdrücklich auch in dem Falle, dass die Auszahlungsgrenze von 20,00 Euro noch nicht erreicht wurde.

7. Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer werden von ADENION zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation innerhalb des Partnerprogramms gespeichert. Sie werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und weder an Dritte weitergegeben noch zu Werbezwecken genutzt.

8. Änderung dieser AGB
ADENION ist berechtigt, diese AGB während der laufenden Mitgliedschaft zu ändern und anzupassen. ADENION wird den Vertragsparteien die geänderten Bedingungen per Email in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich wird ADENION den Vertragsparteien eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob sie die geänderten AGB für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten AGB als vereinbart. ADENION wird die Vertragsparteien bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht eine Vertragspartei der Änderung dieser AGB, so ist ADENION berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB fristlos zu kündigen.

9. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Mönchengladbach.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts.
(3) Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB lässt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.